Wir alle hoffen, niemals durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen,
dass wir keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen können. Dennoch wissen wir alle, oder haben es bereits in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis erlebt, wie schnell eine solche Situation eintreten kann. Doch wie kann man für eine solche Situation Vorsorge treffen?
Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann ich im Voraus in gesunden Zeiten meine Wünsche zu einer medizinischen Behandlung festlegen und auch bestimmen, wer für mich Entscheidungen treffen und Verträge abschließen darf.
Um zu diesem sensiblen Thema aus 1. Hand zu informieren hatte die Caritas Sozialstation St. Johannes e.V. den Referenten Ulrich Welzel in die Kino Passage in Erlenbach eingeladen. Ulrich Welzel bringt als Hospizbegleiter, Notfallseelsorger, betrieblicher Pflegelotse und Berater für “Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung” Erfahrungen aus unterschiedlichen Einsatzszenarien mit.
Nach der Begrüßung durch Gerhard Schuhmacher lief Ulrich Welzel mit Blaulicht und Martinshorn in den Kinosaal, um den Teilnehmern aufzuzeigen, wie schnell es zu kritischen Situationen kommen kann, nach denen man schwer verletzt nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. 70% der über 18-Jährigen haben in unserem Land keine Vorsorge getroffen. Immer noch glauben viele, dass automatisch Ehegatt*innen oder Lebensgefährt*innen Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Dies ist zwar seit dem 01.01.2023 durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht in zeitlich begrenzten Umfang in medizinischen Angelegenheiten möglich, umfasst jedoch keine weiteren Lebensbereiche.
Bei seinen praktischen Beispielen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bezog Ulrich Welzel das Publikum mit Fragen ein und erläuterte so den Sinn und Zweck der Vollmachten. Wie lege ich medizinische Behandlungswünsche vorher fest? Wer darf einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung unterschreiben? Welche Vollmacht ist notwendig für Bankgeschäfte?
Auch wenn für die Ausstellung der Vollmachten keine Beratung notwendig ist, erweist es sich doch in vielen Fällen als sinnvoll, einen Notar zu Rate zu ziehen, oder die Unterschrift von einem Notar beglaubigen zu lassen. Unterstützung und Rat beim Ausfüllen der Patientenverfügung kann, gerade bei schon bestehenden Erkrankungen, der Arzt, bzw. Hausarzt geben. Welzels Tipp bei der Vorsorgevollmacht: unbedingt nur einen Menschen seines Vertrauens eintragen. Hilfreich für die Bevollmächtigten ist es, wenn alle Informationen, z.B. welche Bankkonten existieren, wie sind die Zugangsdaten für E-Mailkonten oder digitale Shopping-Plattformen, Versicherungsunterlagen, etc., leicht zugänglich für sie sind. Natürlich kann sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung jederzeit, am Besten schriftlich, widerrufen werden.
Alle Teilnehmer des Vortrags erhielten kostenfreie rechtssichere Broschüren zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung